Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) löste am 01.02.2002 die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab und führte diese inhaltlich zusammen.

Dadurch wurde erreicht, dass sich die Anforderungen nicht alleine auf die Gebäudehülle und deren Energieübertragung beschränken, sondern auch heizungs- raumlufttechnische und zur Warmwasserbereitung dienende Anlagen einschließt. Dies gilt sowohl für den Neubau wie für Sanierungsvorhaben. Der Jahresprimärenergiebedarf wird durch die umfassendere Betrachtung stärker differenziert und erlaubt eine gezielte Beschreibung und Ausführung von entsprechenden Maßnahmen zur wirksamen Senkung der Energiekosten und des CO-Ausstoßes.

Ziel der Energieeinsparverordnung ist es, in noch stärkerem und zeitgerechterem Maße den Energieverbrauch an Gebäuden zu senken und somit die Umweltbelastungen zu reduzieren. (Die Eniergiekosten werden in Zukunft, durch Energieknappheit, aber auch monopolartiger Strukturen der Energieversorger, sprunghaft ansteigen. Somit amortisieren sich die Investitionen noch schneller. Auch den kleinen Nebeneffekt der Werterhaltung und der Aufwertung des Gebäudes sollte man nicht außer acht lassen.) Zudem wird die verwendete Energie durch moderne Techniken so umgesetzt, dass eine Minderung der Schadstoffentwicklung wirksam erreicht wird.

Die Umwelt wird also doppelt geschont. Zudem erhält der Bauherr durch die geschaffenenen Prüf- und Kontrollinstrumente erstmalig eine komplette Übersicht über die energetische Effizenz seines Gebäudes und damit die Möglichkeit, durch sinnvolle Ergänzungen weitere Energiekosten einzusparen.