Steuern sparen
Handwerkerrechnungen absetzen – Steuern sparen!
Ab dem 1. Januar 2009 können die Kosten für Handwerkerleistungen doppelt so hoch wie bisher von der Steuer abgesetzt werden. Doch wie genau wird der abzugsfähige Betrag berechnet?
Beispiel: Ein Kunde beauftragt einen Bedachungsbetrieb mit Sanierungsarbeiten am Haus. Die Bedachungsfirma rechnet Arbeitsleistungen i.H.v. 5.000 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer i.H.v. 950 Euro und Material i.H.v. 1500 Euro zzgl. 285 Euro Umsatzsteuer ab.
Berechnungsgrundlage für die Steuerermäßigung des Kunden sind die Arbeitskosten zzgl. der Umsatzsteuer, d.h. 5.950 Euro. Die Materialkosten i.H.v. 1500 Euro zzgl. der hierauf entfallenden 285 Euro Umsatzsteuer werden nicht berücksichtigt. Die vom Kunden zu zahlende Einkommen- oder Lohnsteuer ermäßigt sich um 20% von den 5950 Euro, d.h. um 1190 Euro.
Der maximal abzugsfähige Betrag pro Kalenderjahr ist 1200 Euro.